Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012

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   BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11   

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BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2011,4562)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2011,4562)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2011,4562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 137 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Leistungen

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Im Übrigen ist die Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 ; insoweit nicht in Buchholz abgedruckt).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Soweit dabei ein Verstoß gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) oder das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) mit Erfolg gerügt werden soll, müssen die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet werden und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme weiterer Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Insbesondere liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten favorisierte Schluss vielleicht sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (vgl. Beschluss vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - juris Rn. 7 ).
  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11

    Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Verfahrensfehlerhaft könnte dies nur dann sein, wenn die Schlussfolgerung bereits aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden könnte (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 sowie vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (Beschluss vom 26. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17

    Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und

    Sind bei der Beweiswürdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es nicht nur nicht fehlerhaft, wenn das Tatsachengericht unter mehreren möglichen eine Folgerung wählt, sondern gerade auch seine ihm durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragene Aufgabe, sich unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

    Verfahrensfehlerhaft könnte dies nur dann sein, wenn die Schlussfolgerung bereits aus Gründen der Logik nicht gezogen werden könnte (Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 B 31.12

    Disziplinarverfahren; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils;

    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschlüsse 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 80.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund der Schwere der als

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 - Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14

    Visum; Türkei; Kindesnachzug; besondere Härte; wesentliche Veränderung der

    Die Dauer der ärztlichen Behandlung durch die genannten Fachärzte H... und Dr. K... bzw. die Zahl von in diesem Zusammenhang geführten Gesprächen belegt nicht, dass deren fachlicher Prognose der Vorzug zu geben ist, bzw., was vorliegend maßgeblich ist, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, es habe trotz Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel nicht feststellen können, dass eine nicht unerhebliche Besserung der Gesundheitssituation der Mutter durch den Nachzug des Klägers zu erwarten oder bei Ausbleiben des Beistandes durch diesen eine nicht unerhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes konkret zu befürchten sei, gegen die Grundsätze richterlicher Beweiswürdigung verstößt (vgl. zu § 137 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 -, juris Rz. 12; zu Einwänden gegen die Beweiswürdigung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 S 1265.12 -, NVwZ-RR 2012, 778).
  • BVerwG, 21.08.2013 - 2 B 21.13

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich des Werts des i.R.e. Bestechung als

    Die Würdigung eines Sachverhalts durch das Berufungsgericht ist nur dann fehlerhaft, wenn Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 insoweit nicht in Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 abgedruckt und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 9 A 2114/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 15, sowie Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 -, juris Rn. 12, und vom 24. Mai 1996 - 8 B 98.96 -, juris Rn. 6.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11   

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https://dejure.org/2012,37159
OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2012,37159)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2012 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2012,37159)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2012 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2012,37159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 173 VwGO, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 BauO BY, § 29 BauGB
    Zulässigkeit von Bauvorhaben: Restitutionsverfahren; Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Bindungswirkung eines Parzellierungsplans und einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Aufschließungsvertrag; ortsstatuarisches Bauverbot

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 173 VwGO, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 BauO BY, § 29 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 4 WoSdlG, § 71 NatSchG BB
    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich; Parzellierungsplan; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung; Aufschließungsvertrag; ortsstatuarisches Bauverbot; Verjährung; Schriftsatznachlass; neuer Antrag; Wiedereröffnung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Der Schriftsatznachlass umfasste demgegenüber nicht die Befugnis, nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung weitere (Hilfs-)Anträge zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 -, NVwZ-RR 2002, 217 [219]).

    Ein Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung besteht bei versäumten Klageanträgen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001, a.a.O., S. 220).

    Nachgelassene Schriftsätze erzwingen vielmehr nur dann eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei einer - durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordneten - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein um einen Vorgang der städtebaulich unerwünschten unorganischen Siedlungsweise handelt, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang i.S.d. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29/81 -, NVwZ 1985, 747; vgl. ferner Bayer. VGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 ZB 08.37 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 1999 - 5 S 1916/97 -, NVwZ-RR 2000, 481 [482]).

    Das Vorhaben ist ferner nicht unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit von Streubebauung als zulässig anzusehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O.).

    Ebenso wenig handelt es sich um eine sonstige nicht zu missbilligende Außenbereichsbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O.), weil das Vorhaben konkret geeignet ist, eine Folgebebauung nach sich zu ziehen.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).

    16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.

  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057

    Durch Umbau einer Boots- und Badehütte in den ersten Jahren nach dem zweiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Ein gemessen an den Vorgaben des Parzellierungsplanes zulässiges Vorhaben müsste nämlich einen seitlichen Grenzabstand zu dem Nachbargrundstück einhalten, so dass anstelle einer Doppelhaushälfte nur ein freistehendes Gebäude mit einem gänzlich anderen "Zuschnitt" (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 1 B 10.2057 -, juris Rn. 30) genehmigt werden könnte.

    Mag ein die Art der baulichen Nutzung betreffender "Qualitätssprung" auch die Annahme eines "Aliud" nahelegen (Bayer. VGH, Urteil vom 20. Dezember 2010, a.a.O.), kann der Umkehrschluss, dass bei Fehlen eines hierauf bezogenen Qualitätssprungs kein "Aliud", sondern ein bloßes "Minus" vorliege, nicht gezogen werden.

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Die Voraussetzungen für den Eintritt einer solchen Bindungswirkung lagen vor (vgl. zur Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351 [352]).

    (2) Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Juni 1956, a.a.O., S. 355) ausgeführt hat, dass die Behörde an eine Wohnsiedlungsgenehmigung nicht mehr gebunden sei, wenn sich die für die Entscheidung über die Wohnsiedlungsgenehmigung maßgebenden Gesichtspunkte derart geändert hätten, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen baurechtlichen Dispens zu erteilen, die Genehmigung der Bebauung nicht mehr vertretbar sei, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99

    Zur Auslegung der Widerlegungstatbestände in REAO BE Art 3 Abs 2 bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Das Restitutionsverfahren hätte seinen Zweck aber nicht vollumfänglich erfüllt, weil sie unbilliger Weise nicht in die Lage versetzt worden wären, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls im Anschluss an das Restitutionsverfahren zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4).

    Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, a.a.O.), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Weiter können die Kläger die Zulässigkeit ihres Vorhabens nicht aufgrund einer "eigentumsmäßig verfestigten Rechtsposition" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 33.65 -, BVerwGE 26, 111 [115 ff.]) verlangen, denn dieses Rechtsinstitut ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischenzeitlich aufgegeben worden (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 [294]).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.; Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71; zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Weiter können die Kläger die Zulässigkeit ihres Vorhabens nicht aufgrund einer "eigentumsmäßig verfestigten Rechtsposition" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 33.65 -, BVerwGE 26, 111 [115 ff.]) verlangen, denn dieses Rechtsinstitut ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischenzeitlich aufgegeben worden (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 [294]).
  • OVG Hamburg, 17.03.2004 - 2 Bs 13/04

    Reichweite von Nachtragsgenehmigungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
    Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.; Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71; zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10

    Berufungsverfahren; veränderter Klageantrag in erster Instanz; teilweise

  • OVG Hamburg, 14.09.1995 - Bf II 5/93
  • BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 75.77
  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 9 ZB 08.37

    Baugenehmigung; Ortsrand; Bebauungszusammenhang; akzessorische Nutzung; zu

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1916/97

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich

  • OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06

    Zur Zulässigkeit einer Bebauung in Ortsrandlage

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 5 S 2400/89

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich durch 8 - 10 m hohe Böschung

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65

    Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 2 N 63.16

    Geltungsdauer und Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung

    Sie haben nämlich 11 Monate nach Eintritt der Bestandskraft der Restitutionsbescheide (28. Juni 2005) und lediglich zwei Tage, nachdem die in Rede stehenden Grundstücke am 8. Mai 2006 in ihr Eigentum gelangten, die Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen bzw. eines Vorbescheides gestellt, die Gegenstand der Verfahren OVG 2 B 3.11, OVG 2 B 4.11 und OVG 2 B 5.11 waren.

    Mit den rechtskräftigen Urteilen des Senats vom 14. November 2012 (OVG 2 B 3.11, OVG 2 B 4.11 und OVG 2 B 5.11) steht darüber hinaus fest, dass eine Bindung des Beklagten an die Wohnsiedlungsgenehmigung vom 13. Juni 1935 auch nicht deshalb entfallen ist, weil sich die für die Entscheidung über die Wohnsiedlungsgenehmigung maßgebenden Gesichtspunkte derart geändert hätten, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen baurechtlichen Dispens zu erteilen, die Genehmigung der Bebauung nicht mehr vertretbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351 [355]).

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